Ludger Quante Zum Strategie-Check

Abfindungsrechner: Wie viel bleibt dir netto?

Berechne in Sekunden, wie viel Netto nach der Fünftelregelung von deiner Abfindung übrig bleibt – und wie viel du gegenüber der Regelbesteuerung sparst.

Fünftelregelung berücksichtigt Kirchensteuer & Soli einbezogen Splitting-Tarif wählbar

Abfindungsrechner

Berechnung der Netto-Abfindung mit Fünftelregelung

Fünftelregelung: Dieser Rechner ermittelt den Nettobetrag deiner Abfindung unter Anwendung der steuerlich begünstigten Fünftelregelung – einer Berechnungsmethode, bei der die Abfindung nicht etwa auf fünf Jahre verteilt wird, die aber in der Regel zu deutlich niedrigeren Steuern führt. Wichtig: Die Fünftelregelung allein ist meist nur der Anfang – erst eine umfassende Strategie (Auszahlungszeitpunkt, Einkommensgestaltung, weitere Hebel) ermöglicht die wirklich hohen Ersparnisse.

Ergebnisse

Brutto-Abfindung:
Einkommensteuer (Fünftelregelung):
Solidaritätszuschlag:
Kirchensteuer:
Gesamt Steuerabzüge:
Netto-Abfindung:
Effektiver Steuersatz:

Geschätzte Steuerlast

Ersparnis durch Fünftelregelung

Optimierungspotenzial

Nächster Schritt

Dein Ergebnis ist nur der Anfang.

Finde in 6 Fragen heraus, welche Hebel bei dir wirken – und was du konkret tun kannst, um mehr Netto zu behalten.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Für wen ist dieser Rechner geeignet?

Für alle, die eine Abfindung erhalten haben oder erwarten und wissen möchten, wie hoch die Steuerlast unter Anwendung der Fünftelregelung ungefähr ausfällt. Die Berechnung ist eine fundierte Schätzung – für verbindliche Zahlen braucht es einen Steuerberater.

Was kostet der Rechner?

Der Rechner ist vollständig kostenlos. Es gibt keine Anmeldung, keine versteckten Gebühren.

Ersetzt das eine individuelle Steuerberatung?

Nein. Dieser Rechner ist ein Orientierungswerkzeug. Er berücksichtigt keine individuellen Abzüge, Sonderausgaben oder besondere Lebensumstände. Für eine verbindliche Steuerplanung wende dich an einen Steuerberater.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ermäßigt die Steuer auf außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Das Finanzamt berechnet die Steuer so, als käme ein Fünftel der Abfindung auf das reguläre Einkommen. Die Differenz wird verfünffacht. Dadurch bleibt die Abfindung in einer niedrigeren Progressionsstufe.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Eingaben im Rechner werden nicht gespeichert – sie bleiben ausschließlich in deinem Browser. Es werden keine persönlichen Daten erhoben. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.